Abfindung

Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Abfindung kann auf Arbeitnehmerseite nach Erhalt einer Kündigung für den Verlust eines Arbeitsplatzes vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines Kündigungsschutzstreits verhandelt werden oder auch außergerichtlich im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen.

Bei der Verhandlung von Abfindungen unterstütze ich Sie! Lassen Sie sich jetzt beraten! 
 

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Iris Struve

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltsmediatorin (DAA)

05731 869999
infoDYXV@KEJIstruve-dieker-jahnCZYW.LFKJde