Aufhebungsvertrag
Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages beendet ein Arbeitsverhältnis dauerhaft. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und die Prüfung seiner Inhalte bedarf einer juristischen Beurteilung. Denn ein Aufhebungsvertrag regelt abschließend die Beendigung als auch viele andere Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise offene Vergütungs - und Bonusansprüche, Zeugnis, Freistellung als auch eine Abfindung. Auch gilt es den Eintritt einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine kompetente Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Iris Struve
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltsmediatorin (DAA)