Kündigung &
Kündigungsschutz
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Kündigungssachen gehört zu einem Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Auf Arbeitgeberseite müssen vor Ausspruch einer wirksamen Kündigung eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben geprüft und beachtet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nach Zugang einer Kündigung eine Klagefrist von drei Wochen einhalten, wenn sie die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen wollen. Mit einer erfolgreichen Klage kann der Arbeitsplatz erhalten werden. Alternativ kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihres Anliegens.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich auf Ihrer Seite. Lassen Sie sich jetzt beraten.
Iris Struve
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltsmediatorin (DAA)