Lohnansprüche &
Gehaltsforderungen
Die Arbeitgeberseite ist zur pünktlichen Zahlung von Lohn, Gehalt, Überstundenvergütung und allen sonstigen Entgeltbestandteilen verpflichtet. Bei der Durchsetzung nicht erfüllter Zahlungsansprüchen (Lohn, Gehalt, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Bonus Ansprüche etc.) müssen häufig kurze Ausschlussfristen beachtet werden. Versäumt man diese Fristen, können die Ansprüche dauerhaft verfallen.
Ihre Vergütung wird nicht vollständig oder gar nicht gezahlt? Versäumen Sie keine Frist! Lassen Sie sich jetzt beraten.
Iris Struve
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltsmediatorin (DAA)