Ehevertrag

“Mit einem Ehevertrag stellen Sie Ihr gemeinsames Leben auf eine sichere Grundlage.”

Wir beraten Sie bei der Abfassung von Eheverträgen und regeln für den Fall einer Scheidung gemeinsam mit Ihnen sensible Themen wie Vermögen, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Darüber hinaus überprüfen wir bestehende Verträge und unterstützen Sie im Falle einer Trennung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vertragsansprüchen.

Was regelt ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag erlaubt es, wesentliche Aspekte des Ehelebens zu regeln, schafft im Scheidungsfall klare Verhältnisse und bewahrt das Vermögen vor einer Teilung. Aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit können Ehepartner ihre Verträge nach eigenem Belieben gestalten. So ist es möglich, individuelle Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung, Altersversorgung und Unterhaltszahlungen zu treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen.

Ein Ehevertrag kann vor, während oder sogar nach der Trennung geschlossen werden. Er ist nur gültig, wenn er notariell beurkundet wurde und beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend waren.

Welche Themen sind häufig Vertragsgegenstand?

Güterstand

Ohne einen Ehevertrag wird die Zugewinngemeinschaft als Güterstand angenommen. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt. Ein Ehevertrag kann beispielsweise eine Gütertrennung festlegen, bei der die Vermögen der Partner vollständig voneinander getrennt bleiben. Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft gilt im Fall der Scheidung die Gütertrennung und im Falle des Todes eines Ehegatten die erbschaftsteuerlichen Vorteile der Zugewinngemeinschaft.

Unterhalt

In einem Ehevertrag lassen sich in gewissen gesetzlichen Grenzen, Regelungen zum Unterhalt festlegen. Die Unterhaltsansprüche orientieren sich stets am Einkommen der Ehepartner und dem Lebensstandard während der Ehe. Es existieren verschiedene Arten des nachehelichen Unterhalts, die geregelt werden können. Hierzu zählen beispielsweise der Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern, Unterhalt wegen Alter oder Krankheit, Aufstockungsunterhalt und weitere Unterhaltsmöglichkeiten.

Versorgungsausgleich

Gemäß Versorgungsausgleichsgesetz halbieren sich die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche nach einer Scheidung und werden dem jeweils anderen Ehepartner zugeschrieben. Der Versorgungsausgleich bezüglich der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung lässt sich prinzipiell vertraglich ausschließen oder anpassen. Im Ehevertrag vorgenommene Änderungen am Versorgungsausgleich bedürfen bei einer Scheidung der Zustimmung des Familiengerichts. 

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Angela Dieker

Fachanwältin für Familienrecht
Anwaltsmediatorin (DAA)

Stefanie Jahn

Rechtsanwältin
Verfahrensbeiständin (WF)