Partnerschaftsvertrag
“Mit einem Partnerschaftsvertrag schaffen Sie eine individuelle und umfassend vertragliche Sicherheit”
Unverheiratete Paare fallen nicht automatisch unter den rechtlichen Schutz der für Ehen gilt. Ein Partnerschaftsvertrag ist eine Möglichkeit, finanzielle und persönliche Angelegenheiten rechtlich zu regeln. Dies ermöglicht es den Partnern, ihre Beziehung auf eine feste rechtliche Basis zu stellen. Ein solcher Vertrag kann zu jedem Zeitpunkt der Beziehung abgeschlossen werden und konkrete Vereinbarungen für das Zusammenleben, insbesondere für den Fall einer Trennung festlegen.
Worin besteht der Unterschied zu einem Ehevertrag?
Im Unterschied zu einem Ehevertrag ist eine notarielle Beurkundung eines Partnerschaftsvertrags grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, er enthält Verpflichtungen zur Übertragung von Grundstücken, Wohnungseigentum oder ein Versprechen zur Schenkung.
Welche Inhalte lassen sich in einem Partnerschaftsvertrag regeln?
Die Freiheit bei der Gestaltung von Partnerschaftsverträgen ist nicht grenzenlos. Der Gesetzgeber reserviert bestimmte Rechte ausschließlich für die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaften. So sind aus Partnerschaftsverträgen Rechte wie ein gemeinsamer Familienname, die Durchführung des Versorgungsausgleichs, das steuerliche Ehegattensplitting oder die Familienkrankenversicherung ausgeschlossen. Zudem ist es nicht erlaubt, Regelungen zu treffen, die Dritte benachteiligen.
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Angela Dieker
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