Umgangsrecht
Im Falle der Trennung der Kindeseltern, halten sich die Kinder meistens dauerhaft in dem Haushalt nur eines Elternteils auf, von welchem sie betreut und erzogen werden.
Der nicht betreuende Elternteil hat jedoch ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Bei der Ausgestaltung des Umgangs gibt es jedoch keine klar gesetzliche Regelung. Sofern die Eltern nicht außergerichtlich eine einvernehmliche Regelung finden können, müssen die Familiengerichte darüber entscheiden. Zur Ausübung des Umgangs gehört neben einer Regelung zu den Wochenenden, auch eine Regelung über die Ferien und Feiertage. Regelmäßig einigen sich die Eltern über ein 14 tägliches Umgangsrecht über das Wochenende, auch mit Übernachtungen, in jüngster Zeit ist die Frage des Wechselmodells, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder durch beide Elternteile in gleichem zeitlichen Umfang, häufig Gegenstand einer Vielzahl von gerichtlicher Entscheidungen. Eine derartige Betreuung hat natürlich auch Auswirkung auf die wechselseitige Unterhaltsverpflichtung der Eltern.
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